Badisch Uffdischt – AGB

1. Anbieter
(1) Diese AGB gelten für kulinarische Veranstaltungsangebote auf der Website badisch-uffdischt.de.
(2) Anbieter und Verwender der AGB sind jeweils die Gastgeber der angebotenen Events (nachfolgend: Veranstalter). Diese können sowohl Privatpersonen als auch professionelle Gastronomen sein.
(3) Die Website badisch-uffdischt.de wird betrieben vom Bauerngarten- und Wildkräuterland Baden e.V. Dieser ist weder Anbieter noch Vertragspartner von Verträgen zur Veranstaltung kulinarischer Abende. Er steht für die Erfüllung von unter Nutzung dieser Website geschlossenen Verträgen nicht ein.
(4) AGB der Kunden gelten nicht.

2. Anmeldung und Vertrag
(1) Anmeldungen können grundsätzlich schriftlich, telefonisch oder per e-Mail erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich.
(2) Eine Eingangsbestätigung ist keine verbindliche Zusage. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung zustande. Anmeldebestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich des Erreichens der beim jeweiligen Event angegebenen Mindeststeilnehmerzahl.
(3) Kommt ein Event nicht zustande, wird bezahltes Entgelt umgehend vom Veranstalter erstattet.

3. Mindestteilnehmerzahl
(1) Soweit ein Event eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, findet dieser grundsätzlich nicht statt, soweit diese nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon rechtzeitig per e-Mail, Telefon oder Post unterrichtet.
(2) Soweit alle Teilnehmer einverstanden sind, kann ein Event bei Unterbelegung dennoch gegen Entgeltaufschlag oder nach Absprache auch mit geänderter Leistung durchgeführt werden.

4. Veranstaltungsinhalte
Der Inhalt und die Durchführung der Events sind im jeweiligen Programm niedergelegt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Inhalte aus sachlichen Gründen unwesentlich abzuändern, soweit der Kern der Veranstaltung nicht berührt wird.

5. Zahlung
(1) Zahlungen sind möglich per Vorauskasse (Überweisung) oder Paypal. Kartenzahlung ist nicht möglich.
(2) Der Teilnehmer erhält eine Rechnung des Veranstalters, die sofort fällig ist.
(3) Ein Nichterscheinen des Teilnehmers entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei kurzfristiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, vor Zulassung zur Veranstaltung einen Zahlungsnachweis (z.B. Überweisungsbeleg) zu verlangen.

6. Stornierung/Rücktritt
(1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§ 312g II Nr. 9 BGB).
(2) Der Teilnehmer kann unter den nachfolgend genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten: Ein Rücktritt bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Es wird eine Stornierungsgebühr von EUR 20 fällig. Bei späterem Rücktritt ist die Teilnahmegebühr voll zu bezahlen.
(3) Der Teilnehmer hat den Rücktritt per Brief oder e-Mail zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
(4) Ein Fernbleiben vom Event gilt nicht als Rücktritt und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
(5) Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer stellen, der an seiner statt an der Veranstaltung teilnimmt. Dieser tritt in den Vertrag ein, soweit keine Gründe in der Person des Ersatzteilnehmers dagegen sprechen.

7. Ausfall der Veranstaltung
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Event von einem bestimmten Veranstaltungsleiter/Koch durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dessen Namen angekündigt wurde.
(2) Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Veranstaltungsleiters oder bei Outdoor-Events schlechte Wetterbedingungen) einen Termin kurzfristig absagen oder verlegen. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall das Recht zu, an einem eventuellen Ersatztermin teilzunehmen. Alternativ kann er vom Vertrag zurücktreten und das Entgelt erstattet erhalten.

8. Hausordnung
(1) Die Events finden in der Regel in privaten Räumen der Veranstalter statt. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nur nach Absprache gestattet.
(2) Eventuelle Hausordnungen sind einzuhalten. In allen Gebäuden besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Hau-stieren ist vorbehaltlich von Absprachen im Einzelfall grundsätzlich untersagt.

9. Teilnahmebestätigung
Soweit ein Event Schulungscharakter besitzt (Kochkurs), erhalten die Teilnehmer nach erfolgter Teilnahme auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.

10. Haftung
(1) Eltern haften für ihre Kinder. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern nicht mit diesen zusammen an einem Event teilnehmen.
(2) Auf Garderobe und Gepäck hat jeder Teilnehmer selbst zu achten.
(3) Bei Freiluft-Events hat der Teilnehmer umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen.
(4) An- und Abreise obliegen dem Teilnehmer in eigener Verantwortung.

11. Datenschutz
Die Teilnehmerdaten werden vom Veranstalter zur Eventverwaltung verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Stand 01.12.2019